Leistungen

Behandlungspflege zu Hause

Manche Pflege gehört in geschulte Hände: Was Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet, führen wir fachgerecht bei Ihnen zu Hause durch – damit Sie dafür nicht in die Praxis müssen.

Illustrative Szene: Pflegefachkraft bereitet Blutdruckmessung und Medikamente auf einem Wohnzimmertisch vor

Was bedeutet diese Leistung?

Behandlungspflege ist medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung. Anders als die Grundpflege, die bei alltäglichen Dingen wie Waschen und Anziehen hilft, geht es hier um medizinische Maßnahmen.

Grundlage ist immer die Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Bei der Umsetzung stimmen wir uns mit der Praxis und der Krankenkasse ab.

Wann kommt Behandlungspflege infrage?

Typische Anlässe sind zum Beispiel:

  • Medikamente müssen zuverlässig gerichtet und eingenommen werden.
  • Eine Wunde braucht regelmäßige, fachgerechte Versorgung.
  • Blutdruck oder Blutzucker sollen regelmäßig kontrolliert werden.
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt ist zu Hause medizinische Nachsorge nötig.

Typische Unterstützung

  • Medikamente richten und verabreichen
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Injektionen nach ärztlicher Verordnung
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Welche Maßnahmen bei Ihnen möglich sind, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung. Sprechen Sie uns an – wir klären das gemeinsam.

Von der Verordnung bis zur Versorgung

  1. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus.
  2. Die Verordnung wird bei der Krankenkasse eingereicht und geprüft.
  3. Wir stimmen die Einsätze mit Ihnen ab und beginnen mit der Versorgung.
  4. Bei Fragen halten wir Rücksprache mit der Arztpraxis.

Verordnete Behandlungspflege wird in der Regel bei der Krankenkasse beantragt; über die Genehmigung entscheidet die Kasse. Wir sagen Ihnen, welche Schritte nötig sind, und unterstützen Sie dabei.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Worin unterscheidet sich Behandlungspflege von Grundpflege?

Grundpflege hilft bei alltäglichen Dingen wie Waschen oder Anziehen. Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet – zum Beispiel Verbandswechsel oder Injektionen.

Brauche ich dafür einen Pflegegrad?

Nein. Behandlungspflege setzt keinen Pflegegrad voraus, sondern eine ärztliche Verordnung. Beides kann aber gut zusammenkommen – wir beraten Sie dazu.

Wer kümmert sich um die Formalitäten?

Die Verordnung stellt Ihre Arztpraxis aus. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen die Krankenkasse braucht, und unterstützen Sie beim Einreichen.

Kommen immer dieselben Pflegekräfte?

Wir arbeiten mit festen Bezugspersonen, damit Sie die Gesichter kennen. Bei Urlaub oder Krankheit stellen wir eine verlässliche Vertretung.

Kann Behandlungspflege mit anderen Leistungen kombiniert werden?

Ja. Viele unserer Kundinnen und Kunden verbinden sie mit Grundpflege oder hauswirtschaftlicher Unterstützung. Wir stellen die Versorgung so zusammen, dass sie zu Ihrem Alltag passt.

Persönlicher Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Sie haben Fragen zur Pflege, zu einem Pflegegrad oder zur Unterstützung im Alltag? Wir beraten Sie persönlich und verständlich.

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