Leistungen

Verhinderungspflege

Wer einen Menschen pflegt, braucht auch selbst Pausen. Verhinderungspflege springt ein, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, krank werden oder einfach Zeit zum Kraftschöpfen brauchen.

Illustrative Szene: Betreuungskraft leistet einer älteren Frau zu Hause in Ruhe Gesellschaft

Was bedeutet diese Leistung?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung: Wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, kann eine Vertretung die Pflege übernehmen – zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst.

Das kann stundenweise sein, für einzelne Tage oder für einen längeren Zeitraum. So bleibt die Versorgung verlässlich, auch wenn der Alltag der Angehörigen einmal anders läuft.

Für wen ist sie gedacht?

Typische Situationen:

  • Die pflegende Tochter fährt in den Urlaub.
  • Der pflegende Ehemann muss selbst ins Krankenhaus.
  • Ein wichtiger Termin oder eine Familienfeier steht an.
  • Die Pflege zu Hause braucht regelmäßig eine feste Auszeit.

Typische Unterstützung

  • Stundenweise Vertretung der privaten Pflegeperson
  • Übernahme der gewohnten Pflege für einzelne Tage
  • Kombination mit Betreuung und hauswirtschaftlicher Hilfe
  • Beratung zur Beantragung bei der Pflegekasse

Ob und wie wir Sie in Ihrer Situation unterstützen können, klären wir gern persönlich – rufen Sie einfach an.

Gut zu wissen

Voraussetzungen, Umfang und Beträge der Verhinderungspflege regelt die Pflegeversicherung; sie hängen von Ihrer Situation ab. Verbindliche Auskünfte gibt Ihre Pflegekasse – wir helfen Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen, und unterstützen bei der Antragstellung.

Verhinderungspflege lässt sich gut mit unseren anderen Leistungen verbinden, etwa der Grundpflege oder der Betreuung.

Ob und in welchem Umfang die Pflegekasse Verhinderungspflege übernimmt, hängt von den Voraussetzungen in Ihrem Fall ab. Wir erklären Ihnen gern, welche Schritte nötig sind – ohne Versprechen, die wir nicht halten können.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Was genau bedeutet „verhindert"?

Gemeint ist: Die private Pflegeperson kann vorübergehend nicht pflegen – wegen Urlaub, Krankheit oder anderer wichtiger Gründe. Für diese Zeit kann eine Vertretung einspringen.

Geht Verhinderungspflege auch nur für ein paar Stunden?

Ja, auch eine stundenweise Vertretung ist möglich – zum Beispiel für einen Nachmittag pro Woche. Die Einzelheiten klären wir mit Ihnen und Ihrer Pflegekasse.

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Der Antrag läuft über die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Wir sagen Ihnen, welche Angaben gebraucht werden, und unterstützen Sie beim Ausfüllen.

Übernimmt G&G die Vertretung komplett?

Wir besprechen zuerst, welche Aufgaben die private Pflegeperson übernimmt, und stimmen unsere Vertretung genau darauf ab – damit alles so weiterläuft, wie Sie es gewohnt sind.

Was passiert im Notfall, wenn es schnell gehen muss?

Rufen Sie uns an. Wir prüfen kurzfristig, wie wir helfen können – telefonisch sind wir rund um die Uhr erreichbar.

Persönlicher Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Sie haben Fragen zur Pflege, zu einem Pflegegrad oder zur Unterstützung im Alltag? Wir beraten Sie persönlich und verständlich.

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