Leistungen

Pflegegrad und Antragstellung

Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt. Wir erklären verständlich, wie der Antrag abläuft – und begleiten Sie durch die einzelnen Schritte.

Illustrative Szene: Fachkraft, ältere Frau und Angehöriger ordnen gemeinsam Unterlagen zum Unterstützungsbedarf

Was bedeutet diese Leistung?

Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag eingeschränkt ist. Die Pflegeversicherung unterscheidet fünf Grade – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.

Je höher der Grad, desto mehr Unterstützung sieht die Pflegeversicherung vor. Den Grad stellt nicht der Pflegedienst fest, sondern die Pflegekasse nach einer Begutachtung.

Wie läuft der Antrag grundsätzlich ab?

Die wichtigsten Schritte:

  • Antrag bei der Pflegekasse stellen – formlos, telefonisch oder schriftlich.
  • Die Pflegekasse beauftragt eine Begutachtung (in der Regel durch den Medizinischen Dienst).
  • Die Begutachtung findet meist zu Hause statt.
  • Die Pflegekasse teilt die Entscheidung schriftlich mit.

Typische Unterstützung

  • Wir erklären, welche Angaben der Antrag braucht
  • Wir helfen, den Alltag realistisch zu beschreiben
  • Wir bereiten Sie auf den Begutachtungstermin vor
  • Wir unterstützen Angehörige bei Fragen und Unterlagen
  • Wir beraten, wenn sich der Bedarf später erhöht (Höherstufung)

Wichtig zu wissen: Über den Pflegegrad entscheidet allein die Pflegekasse. Einen bestimmten Grad können wir nicht versprechen – aber wir sorgen dafür, dass Ihre Situation vollständig sichtbar wird.

Der Tag der Begutachtung

Bei der Begutachtung zählt der ehrliche Alltag – nicht der beste Tag. Beschreiben Sie offen, was schwerfällt: Viele Menschen reißen sich beim Termin zusammen und wirken fitter, als der Alltag wirklich ist.

Es hilft, wenn eine vertraute Person dabei ist und wenn Sie vorher notieren, wobei täglich Unterstützung nötig ist. Auch ein Pflegetagebuch über einige Tage kann die Situation gut sichtbar machen.

Wenn der Bescheid nicht zur tatsächlichen Situation passt, ist grundsätzlich ein Widerspruch möglich. Die Fristen und Anforderungen dafür nennt der Bescheid selbst; eine Rechtsberatung dürfen und können wir nicht leisten.

Die Leistungen der Pflegekasse richten sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Welche Beträge aktuell gelten, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse – im Beratungsgespräch ordnen wir gemeinsam ein, was das für Ihre Versorgung bedeutet.

Zur Einordnung

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Die Pflegegrade beschreiben, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Aktuelle Leistungsbeträge erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse – wir ordnen sie im Gespräch gern für Ihre Situation ein.

Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Konkrete Leistungsbeträge nennt Ihre Pflegekasse; verbindliche Auskünfte gibt der jeweilige Bescheid.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Die pflegebedürftige Person selbst – oder eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel ein Angehöriger. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die zur Krankenkasse gehört.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Das ist unterschiedlich und hängt von der Pflegekasse ab. Verbindliche Auskünfte zur Bearbeitungsdauer gibt Ihnen Ihre Kasse.

Was ist, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid ist grundsätzlich ein Widerspruch möglich; Frist und Weg stehen im Bescheid. Wir helfen Ihnen, die Situation für einen neuen Anlauf besser zu dokumentieren – Rechtsberatung leisten wir nicht.

Kann der Pflegegrad später erhöht werden?

Ja. Wenn der Unterstützungsbedarf steigt, kann eine Höherstufung beantragt werden. Der Ablauf ähnelt dem Erstantrag – wir unterstützen Sie dabei.

Hilft G&G beim Antrag?

Ja. Wir erklären die Schritte, helfen beim Beschreiben des Alltags und bereiten Sie auf die Begutachtung vor. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse.

Persönlicher Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Sie haben Fragen zur Pflege, zu einem Pflegegrad oder zur Unterstützung im Alltag? Wir beraten Sie persönlich und verständlich.

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